Als rechtlicher Betreuer bin ich parteiisch: ich arbeite ausschließlich für das Wohl des betreuten Menschen. Dabei respektiere ich seine Wünsche und seine eigenen Vorstellungen von seiner Lebensweise.
Als rechtlicher Betreuer bin ich der rechtliche Stellvertreter des betreuten Menschen. Ich organisiere und beantrage für ihn notwendige Hilfen und Leistungen, ich überwache die Leistungserbringung.
Ich sorge dafür, dass der betreute Mensch zu seinen ihm zustehenden Rechten kommt aber auch seinen Pflichten nachkommen kann.
Es ist nicht meine Aufgabe "tatsächliche Dienstleistungen" selbst zu erbringen (z.B. soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs- und Begleitdienste u.ä.).
Rechtliche Betreuung ist Teil der Rechtsfürsorge und ist an sich keine Sozialarbeit. Als rechtlicher Betreuer bin ich nicht automatisch der "Casemanager" für meine Klienten. Das lässt schon das vom Gesetzgeber vorgegebene sehr geringe Zeitbudget gar nicht zu.
Gleichwohl ist die Profession des Sozialarbeiters besonders gut geeignet, rechtliche Betreuungen zu übernehmen, weil ihr der ganzheitliche Blick auf den Menschen eigen ist.
"Betreuung dient nicht der Arbeitserleichterung von Behörden und Sozialträgern, nicht der Durchsetzung ärztlicher Vorstellung, nicht der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, nicht dem Gläubigerschutz, nicht dem Schutz der Nachbarn und dem guten Gewissen der Familie. Betreuer müssen einzig Partei für die Betreuten ergreifen."
(nach Ulrich Engelfried, Richter am Amtsgericht in Hamburg-Barmbek, 11.11.2016)