anerkannt durch Schreiben der Betreuungsstelle des Kreises Borken vom 29.09.2016 und zugelassen für die Amtsgerichtsbezirke Ahaus, Borken/Westf., Gronau/Westf. und Bocholt
Kontrolle in den einzelnen Betreuungssachen durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht